Führerscheinklassen
Je nachdem, wann Sie Ihren Führerschein erworben haben, gelten unterschiedliche Regelungen.
Führerscheinklasse Erwerb vor 1999
Hier dürfen Sie Fahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht fahren, beziehungsweise Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden. Den alten Führerschein umtauschen muss, wer nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte.
Führerscheinklasse Erwerb nach 1999
Alle Führerscheininhaber, die nach 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, benötigen für das Fahren eines Pkw-Wohnwagen-Gespanns den B-Führerschein. Dieser erlaubt den Transport eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Mit der B 96-Fahrerlaubnis dürfen sogar bis zu 4,25 t bewegt werden. Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht bei 7,5 t liegt, dürfen nur mit der Fahrerlaubnis C1 gefahren werden.

