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Seit 1999 Ihr Caravanpartner in Niedersachsen

Alles für Caravans, Camping und Freizeit

RC Reisemobilcenter-Celle GmbH

Heinrich-Hüdig-Straße 3, 29227 Celle

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Telefon: 05141 9319165

Wissenswertes vom RC Reisemobilcenter Celle für unterwegs

Ihr Wohnmobil-Blog mit Informationen zu Reisen und mehr. Es ist ein Urlaub mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen durch Deutschland oder Europa geplant? Dann verraten wir hier in diesen Beiträgen die wichtigsten Informationen. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Schauen Sie auf Facebook, Instagram, YouTube und Co. vorbei und erfahren Sie alle Neuigkeiten hier immer gleich direkt.

Mit dem Wohnmobil ins Ausland!

Dein wohlverdienter Urlaub mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist schon eingeloggt?

Wer mit dem Wohnmobil ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorher mit den Gesetzen des jeweiligen Landes vertraut machen, das er bereisen will. Auch wenn die Freiheit mit dem Wohnmobil grenzenlos erscheint, gibt es für Caravan-Fahrer im Urlaub einiges zu beachten. 

Hier sollte sich über folgende Punkte informiert werden:

Verkehrsregeln / Stellplatz- oder Campingplatzmöglichkeiten / Straßen- und Mautgebühren / Währungsregeln / Einreisebedingungen mit Hund etc. Hier gelten für das Fahren mit dem Wohnmobil die gleichen Regeln, wie für das Fahren mit einem Wohnwagen als Gespann. 

Es steht eine Reise mit einem Gefährt vom RC Reisemobilcenter-Celle GmbH an? Dann bist du mit uns schon gut vorbereitet, denn bei Buchung gibt es hier nicht nur als Hilfestellung und für die Urlaubsplanung eine Reisecheckliste, sondern auch alle Fahrzeugpapiere, die für die Einreise ins Ausland benötigt werden. Auch erhältst du bei Vertragsabschluss alles Wichtige für deine Reiseplanung ausgehändigt. So kann bei der Planung und Organisation der Urlaubsreise nichts mehr schiefgehen. 

Dein Team vom RC Reisemobilcenter-Celle GmbH


Nun ist Handeln angesagt!

Welche Führerscheine sind bald ungültig?

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren und noch einen Führerschein hat, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat für den Umtausch noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Anschließend wird das Dokument ungültig.

Welche Frist gilt für die anderen Führerscheine?

Die nächste Gruppe mit einschließlich bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Scheinen sind alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben. Man muss jedoch keine der Fristen abwarten und kann sein Dokument je nach Wunsch und Terminlage auch schon vorher umtauschen.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU -Führerschein umgetauscht werden.

In der Regel erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise der Führerscheinstelle. Das kann abhängig vom Wohnort auch das Bürgeramt sein. Der Umtausch ist verpflichtend, geschieht aber ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung, so der ADAC.

Warntafel für Fahrradträger

In Deutschland, Österreich oder Schweiz ist kein Warnschild für Fahrradträger vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für die beliebten Urlaubsländer Frankreich, Kroatien und Slowenien.
 
Eine rot-weiße Warntafel für Fahrradträger ist im europäischen Ausland derzeit nur in Italien und Spanien Pflicht. Hier gibt es zwei unterschiedliche. Diese sind auch bei uns im Shop unter Camping und Freizeitshop
 
Selbstverständlich gelten die Regeln nicht nur für das Zielland, sondern natürlich auch für die Durchreiseländer. Wenn Sie zum Beispiel alternativ über Italien, Slowenien nach Kroatien einreisen, brauchen Sie für die Zeit in Italien für Ihren Fahrradträger das rot-weiße Warnschild.

KFZ Kennzeichen für Fährbuchungen

Sie haben von uns ein Reisemobil oder Caravan gemietet und möchten das Kennzeichen für die Buchung der Fähre angeben? Damit hier keine Zusatzkosten auf Sie zukommen und die Buchung vollendet werden kann, geben Sie bitte hier einfach das Kennzeichen von Ihrem Pkw oder CE-00-00 an. Die Änderung des Kennzeichens wird automatisch bei Fähranfahrt korrigiert und aufgenommen.
 
Da es sich um eine Mietflotte handelt, können wir Ihnen das richtige Kennzeichen immer erst am Tag der Abholung nennen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Maut in Skandinavien

In Skandinavien sind viele Straßen, Brücken, Tunnel und Fähren gebührenpflichtig. Mit Hilfe der AutoPass Box von Tolltickets können Sie in Norwegen, Dänemark und Schweden die Gebühren einfach und bequem zahlen. Die AutoPass-Box von Tolltickets ist vor allem für Urlauber geeignet.

AutoPass-Box 

Die AutoPass Box ist ein kleines Gerät, das an die Windschutzscheibe geklebt wird. Mithilfe dieses Geräts werden alle Mautpassagen erfasst und mit Ihrem Konto abgerechnet. Über einige norwegische Mautbetreiber kann ein Guthabenkonto zur Mautentrichtung eingerichtet werden. Neben einer Vorauszahlung registriert man das Kennzeichen des Fahrzeugs. Ist das Guthabenkonto aufgebraucht, wird das Konto automatisch mit dem ursprünglichen Betrag über das angegebene Zahlungsmittel wieder aufgefüllt.

Fahrzeuge ohne AutoPass 

Ist weder eine AutoPass Box noch ein AutoPass Guthabenkonto für ein Fahrzeugkennzeichen vorhanden, wird der Fahrzeughalter vom Mautbetreiber ermittelt und die Rechnung per Post zugesendet. Beachten Sie hierbei, dass wir Ihnen ohne Autopass diese gegen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen müssen. Sichern Sie sich Ihre Fahrt mit vorzeitiger Buchung der Maut Gebühren.

Genaue Informationen finden Sie wie folgt unter:

https://www.autopass.no/en/ https://www.tolltickets.com/country/scandinavia/autopass.aspx

Maut Gebühren Österreich

Maut und Vignetten bei Fahrzeugen bis 3,5 t. Autobahnen und Schnellstraßen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich mautpflichtig. Die Maut wird in Form von Vignetten oder Streckenmaut entrichtet. Ab 2018 bietet die digitalen Vignette eine Alternative zur Klebevignette.
 
Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht benötigen für die Befahrung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Erhältlich ist die Vignette in Österreich bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ, in Trafiken und an Tankstellen. In den Nachbarländern bei den jeweiligen Autofahrerclubs sowie bei grenznahen Tankstellen. Die Vignette muss vor Grenzübertritt bzw. Auffahrt auf eine österreichische Autobahn oder Schnellstraße ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe angebracht werden.
 
Unabhängig von der Vignette wird für bestimmte Tunneldurchfahrten oder Passstraßen eine Straßengebühr (Maut) erhoben, Gebühren sind u.a. noch für folgende wichtige Mautstraßen zu entrichten:
  
Genaue Informationen finden Sie wie folgt unter:

GO - BOX Österreich

Für Ihr Kfz oder Wohnmobil über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) müssen Sie sich vor Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße eine GO-Box besorgen. Nur mit der GO-Box kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden. Sie erhalten diese an zahlreichen GO-Box-Vertriebsstellen. Die Tarife hängen unter anderem von der Anzahl der Achsen, den zurückgelegten Kilometern und der EURO-Emissionsklasse der Fahrzeuge ab.

Seit 1.1.2010 hängt der Mauttarif für Fahrzeuge über 3,5 t unter anderem von der EURO-Emissionsklasse ab.

Genaue Informationen finden Sie wie folgt unter:

https://www.asfinag.at/maut-vignette/maut-fuer-lkw-und-bus/

Führerscheinklasse Erwerb vor 1999

Hier dürfen Sie Fahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht fahren, beziehungsweise Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden. Den alten Führerschein umtauschen muss, wer nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte.

Führerscheinklasse Erwerb nach 1999

Alle Führerscheininhaber, die nach 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, benötigen für das Fahren eines Pkw-Wohnwagen-Gespanns den B-Führerschein. Dieser erlaubt den Transport eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Mit der B 96-Fahrerlaubnis dürfen sogar bis zu 4,25 t bewegt werden. Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht bei 7,5 t liegt, dürfen nur mit der Fahrerlaubnis C1 gefahren werden.

Wohnmobilurlaub mit Hund

Bitte informieren Sie sich vorab über die länderspezifischen Einreisebestimmungen für Hunde. Welpen dürfen in der Regel erst im Alter von 12 bis 16 Wochen einreisen. Hier ist auch die Tollwutimpfung erforderlich. Beachten Sie auch die länderspezifischen Impfungen, gerade wenn Sie Richtung Süden fahren (wie z.B. gegen Sandmücken o. ä.). In der Regel sollten Hunde ab 2012 einen Chip benötigen. Andernfalls sollten ältere Tiere auf jeden Fall eine Tätowierung und einen EU-Heimtierpass vorweisen können.

Hundemitnahme in unseren Wohnmobilen

Wir sind hundefreundlich. Die Mitnahme von Hunden ist nach Absprache bezüglich des jeweiligen Fahrzeugtyps möglich. Bitte geben Sie hierbei Anfragen oder auch festen Reservierungen immer noch einmal den Vermerk des Hundes an. Hier entstehen Ihnen keine Extrakosten. Jedoch müssen wir den jeweiligen Käufern - auch aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten - immer ehrlich gegenüber sein, ob hier ein Hund im Fahrzeug mitgereist ist.
 
Denken Sie auch an die Reisecheckliste für den Hund wie z. B.: EU Haustierpass; Hundeanschnallgurt; Kotbeutel; Futter; Wasser; Hundebox/Kissen; Spielzeug; Handtuch für die Pfoten; Sonnenschutz etc.

Mercedes - Benz Wohnmobil - Service24h

Notfallnummer für Mietkunden (unterwegs)

Bringt Sie im Notfall Tag und Nacht wieder auf Kurs. Sollten Sie unterwegs eine Panne oder ein Startproblem haben, hilft Ihnen europaweit der Mercedes-Benz Service 24 h.

Rufen Sie diese Service-Hotline 00800 3 777 7777 an und geben die Daten aus dem Fahrzeugschein mit an.

Fiat Camper Assistance

Kontaktieren Sie im Notfall den Fiat Camper Kundendienst unter der Rufnummer:
 
00 800 342 811 11 oder 00 800 342 800 00

Ein spezieller Pannendienst identifiziert abhängig vom jeweiligen Problem und Fahrzeug, welche Unterstützung Sie benötigen. Im Ausland stellen wir einen Dolmetscher bereit, der bis zum Abschluss der Hilfsleistungen mit Ihnen in Verbindung bleibt. Zudem bieten wir vielfältige Dienstleistungen an, damit Sie im Falle eines Totalausfalls Ihren Urlaub fortsetzen können.

Citroën Camping-Car Assistance

Mit der Citroën Camping-Car Assistance bietet Citroën eine spezielle Unterstützung für Wohnmobile inklusive zahlreicher Leistungen an:

Pannenhilfe vor Ort:

Telefon: 00800 0808 2424 

Fahrzeugbergung /Ersatzfahrzeug /Fortsetzung der Reise oder Rückführung

Unterkunft /Rückgabe des reparierten Wohnmobils / Rückführung des im Ausland nicht reparierten Fahrzeugs

iNDUS-Toilettensystem - Elegance Modelle

Die neue iNDUS-Toilette für wahren Luxus. Ein intelligentes und vollautomatisches Sanitärsystem, mit dem das Entleeren fast von alleine passiert. Das ressourcensparende Konzept bereitet Grauwasser durch Sanitärzusätze auf und nutzt dieses dann zur Toilettenspülung. Zu zweit ist so eine Autarkie von bis zu einer Woche möglich. Bestehender Handlungsbedarf lässt sich in Echtzeit auf Ihrem Handy ablesen.

Laden Sie sich hier vor Abholung Ihres gemieteten Elegance Modell die Thetford App runter, um ihnen eine optimale Einweisung gewährleisten zu können:

https://www.youtube.com/watch?v=k5tFUCnnbUQ oder https://www.youtube.com/watch?v=nrIl08pwSPs

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